Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Freien Kunstakademie Frankfurt e. V.

§ 1 Unterricht

Das Unterrichtsprogramm der Freien Kunstakademie Frankfurt umfasst die Bereiche Abendakademie und Kurse sowie individuell ausgearbeitete Formate.

§ 2 Anmeldung

(1) Die Anmeldung für die Abendakademie kann ab dem 15. November für das Sommersemester bzw. ab dem 15. Mai für das Wintersemester erfolgen. Die Anmeldefrist endet grundsätzlich drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Semesters.

(2) Die Anmeldungen für Kurse sollten bis spätestens 20 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung vorliegen.

(3) Die Anmeldung kann online über die Website der Freien Kunstakademie Frankfurt http://www.fkaf.de erfolgen.

(4) Für Minderjährige ist die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter zu bestätigen.

(5) Die Akademieleitung wird die Anmeldung prüfen und den Antragenden kurzfristig über das Ergebnis informieren.

(6) Die Teilnehmer können möglicherweise mit allergenen Stoffen in Kontakt kommen. Die Teilnehmer selbst bzw. die gesetzlichen Vertreter haben die Akademie über etwaige Allergien oder Unverträglichkeiten zusammen mit der Anmeldung in Textform zu informieren.

(7) Ansprüche
Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Aufnahmen sind z. B. durch Akademiekapazitäten begrenzt.

(8) Rücktritt
Der Rücktritt von der Anmeldung ist bis vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis zu 15 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung werden 25 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet. Ansonsten ist der volle Betrag zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Erklärung in Textform bei der Verwaltung der Freien Kunstakademie Frankfurt, Schleusenstraße 15, 60327 Frankfurt oder per Email an verwaltung@fkaf.de entscheidend.

§ 3 Unterrichtsentgelt

(1) Das jeweilige Unterrichtsentgelt wird auf unserer Internetseite unter http://www.fkaf.de veröffentlicht.

(2) Das Unterrichtsentgelt und etwaige Zusatzkosten (Aufnahmegebühr für die Abendakademie oder eventuelle Materialkosten) werden in voller Höhe zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig und sind unter Angabe der Unterrichtsbezeichnung und des Teilnehmers auf das Konto der Freien Kunstakademie zu zahlen. Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.

Kontoinhaber: Freie Kunstakademie Frankfurt e. V.
Frankfurter Volksbank
IBAN: DE30 5019 0000 7700 0180 88
BIC: FFVBDEFF

(3) Eine Teilnahmebestätigung kann zu Beginn des Unterrichts des jeweiligen Semesters bzw. des Kurses angefordert werden. Sie wird am Ende des Semesters ausgestellt.

(4) Bei Erteilung eines Lastschriftmandats durch den Teilnehmer über das Anmeldeformular bucht die Freie Kunstakademie Frankfurt das Unterrichtsentgelt zum Fälligkeitstermin (zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ab. Bei zurückgehenden oder widerrufenen Lastschriften behält sich die Freie Kunstakademie Frankfurt vor, sich die dadurch entstandenen Kosten von der / dem Anmeldenden erstatten zu lassen.

(5) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Unterricht. Im Einzelfall kann nachträglich eine Zulassung erfolgen. Im Falle der verspäteten Zahlung kann die Freie Kunstakademie Frankfurt ein Mahnentgelt in Höhe von 25 EUR erheben.

(6) Wenn der Teilnehmer das laufende Semester oder Seminar abbricht, wird das Unterrichtsentgelt nicht erstattet.

(7) Im Unterrichtsentgelt sind keine Kosten für Arbeitsmaterialien enthalten. Ausnahmen bilden die Kurse, die mit einer entsprechenden Anmerkung (z.B. „das Material wird gestellt“) ausdrücklich gekennzeichnet sind.

(8) An gesetzlichen Feiertagen finden in der Abendakademie keine Kurse statt. Etwaige Erstattungsansprüche wegen an diesen Tagen nicht durchgeführtem Unterricht sind ausgeschlossen.

(9) Sofern die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich die Freie Kunstakademie Frankfurt vor, bis zu 7 Tage vor Unterrichtsbeginn von Ihrem Angebot zurückzutreten. Ersatzansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Ihnen wird der bereits überwiesene Unterrichtsbeitrag auf das von ihnen angegebene Konto zurückerstattet. Gleiches gilt im Fall von Unvermögen /Unmöglichkeit der Unterrichtsgewährung.

§ 4 Organisatorische Änderungen

(1) Die Freie Kunstakademie Frankfurt kann – auch wenn eine bestimmte Veranstaltung mit dem Namen eines bestimmten Dozenten angekündigt wurde – diesen auch kurzfristig durch einen anderen Dozenten ersetzen. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf den angekündigten Dozenten.

(2) Die Freie Kunstakademie Frankfurt kann jederzeit aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung ändern. Sie wird die Teilnehmer hierüber unverzüglich informieren.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen, kann diese nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.

(4) Im Wintersemester finden an bis zu vier Abenden Vorträge statt, die den praktischen Unterricht an diesen Abenden ersetzen.

§ 5 Verhaltensregeln

(1) Die Räume sind nach dem Unterricht aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Die Freie Kunstakademie Frankfurt übernimmt keine Haftung für in den Räumen hinterlassene Materialien oder Werke. Materialien und Werke, die zum Ende des Semesters nicht abgeholt wurden, können nicht aufgehoben werden. Derartige Materialien und Werke werden daher nach Semesterende verwertet oder entsorgt. Ansprüche der jeweiligen Teilnehmer auf Ersatz sind ausgeschlossen.

(2) Die Räume der Freien Kunstakademie Frankfurt wie auch dort vorhandenes Mobiliar oder sonstige Unterrichtsmaterialien (Staffeln, Zeichenbretter, Tische, Stühle, Werkzeuge etc.) sind pfleglich zu behandeln. Für durch einen Teilnehmer verursachte Schäden ist dieser der Freien Kunstakademie Frankfurt gegenüber ersatzpflichtig.

(3) Müll ist fachgerecht zu entsorgen. In die Waschbecken sind keine Materialen zu gießen, die das Grundwasser schädigen oder das Waschbecken verstopfen könnten. Durch den Verstoß hiergegen entstehende Schäden ist der jeweilige Teilnehmer ersatzpflichtig.

(4) Die Mitnahme von Tieren in die Kurse ist nicht gestattet.

(5) Telefonieren oder Musik ist in den Unterrichtsstunden grundsätzlich nicht erwünscht. Der jeweilige Dozent kann hiervon Ausnahmen zulassen, solange nicht andere Teilnehmer oder andere Dozenten hiervon gestört werden.

§ 6 Ausscheiden

(1) Die Akademieleitung und die Dozenten der Freien Kunstakademie Frankfurt können einen Teilnehmer von der einzelnen Veranstaltung oder dem ganzen Semester ausschließen, wenn sein Verhalten dazu Anlass gibt.

(2) Der betroffene Teilnehmer wird vor dieser Entscheidung durch die Akademieleitung zu den konkreten Vorwürfen angehört.

(3) Eine (teilweise) Rückerstattung der Entgelte ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 7 Wohnungswechsel

Änderungen der Kontaktdaten bitten wir der Verwaltung der Freien Kunstakademie Frankfurt, Schleusenstraße 15, 60327 Frankfurt, verwaltung@fkaf.de in Textform mitzuteilen.

§ 8 Datenschutz

Die Freie Kunstakademie Frankfurt am Main arbeitet unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Den Dozenten werden ausschließlich Namenslisten für ihre konkrete Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Dozenten werden zur Einhaltung der Datenschutzgesetze verpflichtet.

§ 9 Haftung

(1) Die Freie Kunstakademie Frankfurt haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Entstehung von Schäden an Leben, Gesundheit und Körper der Teilnehmer handelt. Die Haftung ist auf die Höchstsumme der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung (derzeit in Höhe von 5.000.000 EUR für Personen- und oder Sachschäden) begrenzt.

(2) Im Rahmen der Unterrichtseinheiten werden Materialien (z.B. Farben, Klebstoffe) verwendet, die allergene und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten können, wie z. B. Lösungs- oder Bindemittel.

Die Teilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter werden mit der schriftlichen Anmeldung etwaige Allergien oder Unverträglichkeiten angeben. Weiterhin haben sie den Dozenten ggf. nochmals hierauf hinzuweisen.

Die Teilnehmer werden diese Materialien so verwenden, dass keine Gefahren für sie selbst oder Dritte entstehen können. Weiterhin sind sie verpflichtet, die entsprechenden Materialien ausschließlich zu dem vom Dozenten beabsichtigten Zweck zu verwenden, um Gefahren bzw. Schäden zu vermeiden.

(3) Schäden sind unverzüglich nach Entstehen gegenüber dem Dozenten und auch der Freien Kunstakademie Frankfurt anzuzeigen. Schuldhaft verspätet angezeigte Schäden können nicht ersetzt werden.

(4) Die beschäftigten Dozenten sind keine Angestellten der Freien Kunstakademie Frankfurt. Von diesen verursachte Schäden am Eigentum der Teilnehmer sind von diesen direkt gegenüber dem jeweiligen Dozenten geltend zu machen.

§ 10 Schlussbestimmung

Für das Vertragsverhältnis mit der Freien Kunstakademie Frankfurt finden die Vorschriften des Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte eine der Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betreffen. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen. Die Freie Kunstakademie Frankfurt erhält das einseitige Regelungsrecht im Sinne des § 315 BGB. Die Parteien sind sich darin einig, dass die neue Regelung dem Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung entsprechen soll, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das gleiche gilt im Fall einer Lücke.

November 2019